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Seit April 2020 darf ich die Heilpraxis der Podologie ausüben. Das heißt, ich darf Ihre Füße auch bei medizinischen Problemen ohne ärztliche Verordnung behandeln, Diagnosen stellen, und Therapiemaßnahmen ergreifen.
Unser gemeinsames Ziel soll die gesundheitliche Verbesserung Ihrer Füße und eine Erhöhung Ihrer Bewegungsfähigkeiten sein.
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Behandlung von Risikopatienten z. B. Diabetes Mellitus mit Neuropathie, krankhafte Schädigungen am Fuß als Folge einer sensiblen oder sensomotorischen Neuropathie (primär /sekundär) oder krankhafte Schädigungen am Fuß als Folge eines Querschnittssyndrom (komplett oder inkomplett).